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Häufige Fragen zur PflegeWas Pflegekräfte und Kliniken fragen

Dies ist die zentrale Seite für alle häufigen Fragen zum Pflegebereich – für Pflegekräfte und für Kliniken und Pflegeeinrichtungen gemeinsam. Der Weg ist arbeitgeberfinanziert und umfasst berufliche Anerkennung, Anstellung sowie Einreise und Ankunft, ohne Vermittlungsgebühren für die Pflegekraft.

01Wie funktioniert der Pflegeweg mit DokTing?

Über eine strukturierte, arbeitgeberfinanzierte Kette: kostenlose Vorprüfung von Qualifikation und Sprache, Organisation, Einreichung und Nachverfolgung des Anerkennungsfalls, Vorbereitung auf das Arbeitgebergespräch mit Arbeitsvertrag vor der Ausreise bei erfolgreicher Einstellung, Koordination der Botschaftsunterlagen sowie Begleitung bei Ankunft und in den ersten Wochen bis zum Abschluss der Anerkennung.

02Warum ist die Leistung für Pflegekräfte kostenlos – und wer zahlt?

Weil der Arbeitgeber das Honorar von DokTing gemäß einem schriftlichen Vertrag trägt – so sieht faire Anwerbung in Deutschland aus. Pflegekräfte zahlen keine Rekrutierungs- oder Vermittlungsgebühren; die Verteilung externer Kosten (Behördengebühren, Übersetzungen u. a.) wird vor Prozessbeginn schriftlich zwischen den Beteiligten festgelegt.

03Brauche ich eine Anerkennung meiner Qualifikation?

Die Pflege ist in Deutschland ein reglementierter Beruf: Eine Tätigkeit als anerkannte Pflegefachkraft setzt die berufliche Anerkennung voraus. Wir prüfen Ihre Situation in der Vorprüfung und erläutern den passenden administrativen Weg – die offizielle Entscheidung trifft die zuständige deutsche Stelle.

04Welches Sprachniveau wird verlangt?

Das legen die zuständige Stelle und der Arbeitgeber fest, häufig B1 oder B2 je nach Bundesland und Weg. Sie können die Vorprüfung mit jedem Sprachniveau senden – die Sprache ist einer der Punkte, die wir für Ihren nächsten Schritt prüfen.

05Was ist der Unterschied zwischen dem klassischen Weg und der Anerkennungspartnerschaft?

Im klassischen Weg beginnt die Anerkennung meist vor der Einreise und Sie warten die Entscheidung der zuständigen Stelle ab. Bei der Anerkennungspartnerschaft bestehen Arbeitsvertrag und schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, und die Anerkennung kann – bei Erfüllung der offiziellen Voraussetzungen – nach der Ankunft begonnen oder abgeschlossen werden.

Alle Details zur Anerkennungspartnerschaft →

06Gibt es Garantien für eine der Seiten?

Nein. Wir garantieren der Pflegekraft weder Arbeitsvertrag noch Visum oder Anerkennung, und dem Arbeitgeber kein Einstellungsergebnis – die endgültigen Entscheidungen liegen bei Arbeitgebern und zuständigen Stellen. Wir verkaufen keine Stellen und verlangen keine Gebühren gegen ein Einstellungsversprechen; unsere Rolle ist rein administrativ und organisatorisch.

07Wann wird mein Profil an ein Krankenhaus weitergegeben?

Erst nachdem der konkrete Arbeitgeber feststeht, Ihnen benannt wurde, die weiterzugebenden Daten erläutert wurden und Sie gesondert und ausdrücklich eingewilligt haben. Es erfolgt keine automatische Weitergabe an einen unbestimmten Kreis, und der Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

08Kann ich mich aus dem Ausland bewerben?

In vielen Fällen ja. Die Vorprüfung umfasst auch Ihr Wohnsitzland, um regulatorische Einschränkungen der Anwerbung vor Fallbeginn zu prüfen; wer bereits in Deutschland ist, kann ebenfalls starten.

09Was passiert nach dem Absenden der Vorprüfung?

Wir prüfen Ihre Angaben administrativ, melden uns per E-Mail mit Ergebnis und passendem nächsten Schritt und stellen bei Eignung einen sicheren, zeitlich befristeten Upload-Link bereit – im ersten Formular werden keine Dokumente oder Passkopien abgefragt.

10Für Kliniken: Wie beginnt die Zusammenarbeit?

In vier Schritten: unverbindliche Anfrage über das Formular der Arbeitgeberseite, dann ein Pilotgespräch zum Kennenlernen Ihres Bedarfs, dann eine klare schriftliche Vereinbarung zu Umfang, Honorar, externen Kosten und Verantwortlichkeiten – und schließlich der erste Fall mit festem Ansprechpartner, regelmäßigen Updates und Auswertung nach der ersten Ankunft.

11Für Kliniken: Welche Kooperationsmodelle gibt es?

Full Pipeline für die Steuerung des gesamten Weges von der Vorprüfung bis zur ersten Stabilisierung – oder einzelne Module je nach Bedarf: Bearbeitung der Anerkennungsfälle, Koordination von Einreise und Visum, Ankunftskoordination und Integrationsbegleitung, ergänzt um interne Unterstützungsformate.

Zur Arbeitgeberseite →

12Für Kliniken: Werden feste öffentliche Preise angezeigt?

Nein. Honorar und Umfang werden für jede Zusammenarbeit in einer schriftlichen Vereinbarung entsprechend den Fällen und gewünschten Modulen festgelegt; externe Kosten werden gesondert transparent ausgewiesen – und die Pflegekraft bleibt in jedem Fall gebührenfrei.

Keine passende Antwort gefunden?

Für Pflegekräfte: Senden Sie die kostenlose Vorprüfung – Sie erhalten Ergebnis und nächsten Schritt per E-Mail. Für Kliniken und Pflegeeinrichtungen: die Seite mit Lösungen und unverbindlicher Kontaktaufnahme.

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